
AGB
I. Allgemeines
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollumfänglich zur Kenntnis zu nehmen. Ohne schriftlichen Widerspruch vor Zustandekommen des Vertrages, gelten diese als akzeptiert.
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Auftragnehmerin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Auftragnehmerin gelten sollen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Auftragnehmerin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit.
Von diesen AGB oder der Vereinbarung abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
II. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot der Auftragnehmerin, in welchem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Die Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich.
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebotes, Zusendung des Auftrages oder nach erfolgter Anzahlung zustande.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Auftragnehmerin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
“Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle von der Auftragnehmerin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierfotografien, Fotografien auf Leinwand, Fotografien in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, digitale Bilddateien, Dia Positive, Negative usw.).
III. Leistung
Die Auftragnehmerin ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
Bildstil, Bildbearbeitung und die Vorauswahl der Aufnahmen, welche dem Auftraggeber zur Auswahl übergeben werden, sind Bestandteil der gestalterischen Freiheit der Auftragnehmerin und unterliegen damit ihrem freien Ermessen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe oder Sichtung der digitalen Dateien, welche nicht von der Auftragnehmerin vorausgewählt werden.
Beim Erwerb von digitalen Bilddateien erhält der Auftraggeber ausschließlich bearbeitetes hochauflösendes Bildmaterial im Format JPEG.
Die entstandenen Fotografien werden nach dem FotoSession von der Auftragnehmerin professionell bearbeitet, eine aufwendige (Beauty-)Retusche ist nicht enthalten. Auf Wunsch werden kleinere, temporäre Veränderungen, wie z.B. einzelne Pickel oder Kratzer entfernt. Dauerhafte Merkmale, die zu der Person gehören, werden nicht retuschiert. Ebenso werden keine Freistellungsarbeiten durchgeführt.
Die Erstellung und das Design von Print Produkten, wie z.B. Alben, Fotoabzüge, Leinwand- und gerahmte Drucke unterliegen allein dem künstlerischen Ermessen der Auftragnehmerin, dies beinhaltet auch den Beschnitt und die Positionierung der Fotografien.
Sämtliches Equipment, welches für die fotografische Arbeit nötig ist, wird von der Auftragnehmerin bereitgestellt.
Die Auftragnehmerin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Nutzungs- und Urheberrecht
Der Auftragnehmerin steht das Urheberrecht an allen von ihr fotografisch und auf andere Weise hergestellten Produkten zu. Der Auftraggeber darf die ihm zur Verfügung gestellten Fotografien nicht ändern, ergänzen oder in irgendeiner Weise ändern oder manipulieren.
Ohne anderslautende schriftliche Abrede im Auftrag, hat die Auftragnehmerin das unwiderrufliche Recht zur Verwendung der entstandenen Fotografien in unveränderter oder veränderter Form ohne Beschränkung des sachlichen, geographischen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und für alle in Betracht kommenden kommerziellen und nicht-kommerziellen Nutzungszwecke.
Die von der Auftragnehmerin hergestellten Fotografien sind grundsätzlich nur für den privaten und nicht für den kommerziellen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf einer separaten Vereinbarung in Schriftform.
Bei allen Nutzungsarten der Fotografien im Internet oder Publikationen behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, als Urheberin der Fotografien genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Auftragnehmerin zum Schadenersatz.
Bei Veröffentlichung in sozialen Medien (z.B. Facebook oder Instagram) müssen Fotografien mit einem Link zum jeweiligen Profil der Auftragnehmerin versehen werden. Bei einer digitalen Erfassung muss der Name der Auftragnehmerin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft bleiben. Metadaten und Informationsdaten der Fotodatei dürfen nicht gelöscht oder verändert werden, damit die Auftragnehmerin jederzeit als Urheberin der Bilder identifiziert werden kann.
Im Fall der vereinbarungswidrigen Verwendung, Nutzung, Wiedergabe, Bearbeitung oder Verbreitung der Bilder, hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Preises der Fotosession für jeden einzelnen Vorfall zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadensersatzes, insbesondere entgangener Gewinn oder Gewinnherausgabe bleibt vorbehalten.
Es besteht von Seiten des Auftraggebers kein Anspruch auf Honorar.
Die Nutzungsrechte gemäss diesen AGB an den Fotografien gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
V. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
Soweit der Auftragnehmer Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese von der Auftragnehmerin anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
Print Produkte, wie z.B. Alben, Fotoabzüge, Leinwand- und gerahmte Drucke gehen erst nach Eingang der Zahlung in vollständiger Höhe in den Druck und sind danach nicht mehr stornierbar. Die Zahlung ist danach aufgrund der individuellen Fertigung nicht erstattungsfähig.
Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Auftragnehmer bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotografien Eigentum und in den Händen des Auftragnehmers.
VI. Kollektionen & online Galerie
Der Auftraggeber hat nach der Session die Möglichkeit, aus 3 verschiedenen Kollektionen auszuwählen. Die Kollektionen sind nicht im Sessionhonorar inkludiert. Zahlung erfolgt per Kreditkarte, Twint oder Banküberweisung.
Digitale Dateien können sofort nach Zahlungseingang direkt aus der Galerie heruntergeladen werden. Der Auftraggeber hat Sorge zu tragen, dass er die digitalen Dateien innerhalb von 30 Tagen herunterlädt und sicher abspeichert. 30 Tage nach Kauf der Kollektion ist es nicht mehr möglich, digitale Dateien herunterzuladen, da die Galerie dauerhaft archiviert wird. Nachdem eine Galerie dauerhaft archiviert wurde, kann die Speicherung der digitalen Dateien nicht garantiert werden, was eventuell zu einem endgültigen Datenverlust führt.
Wenn keine Kollektion innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Galerie gekauft wird, wird die Galerie dauerhaft archiviert. Für die Reaktivierung der Galerie wird eine Gebühr von CHF 150 fällig. Nachdem eine Galerie dauerhaft archiviert wurde, kann die Speicherung der digitalen Dateien nicht mehr garantiert werden und möglicherweise können einige Galerien aus diesem Grund nicht mehr reaktiviert werden.
VII. Termine, Ausfall
Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, eine Session aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.), schlechtem Wetter und anderen unvorhersehbaren Ereignissen, welche außerhalb ihrer Kontrolle liegen, zu verschieben. Der Auftraggeber wird in diesem Fall so schnell wie möglich informiert und die Session wird auf den nächsten verfügbaren Termin verschoben. Sollte der Auftraggeber keinen Ersatztermin wünschen, verfällt eine Reservationsgebühr von CHF 200.00. Der Restbetrag des Honorars wird dem Auftraggeber allerdings erstattet.
Erscheint der Auftraggeber zu spät oder gar nicht zum Termin, kann die Session weder verlängert noch verschoben werden. Das Honorar ist gleichwohl in voller Höhe geschuldet.
Wird die Session durch den Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar fällig.
VIII. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet, einschließlich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten ihrer Angestellten und Hilfspersonen.
Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Fotografien beschränkt sich die Ersatzpflicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen.
Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Auftragnehmerin bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen.
Die Auftragnehmerin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Schäden, welche durch den Auftraggeber während der Session verursacht werden, müssen vom Auftraggeber getragen werden.
Die Auftragnehmerin übernimmt keine Klärung von Rechte abgebildeter Personen oder Gegenständen, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular gegenüber dem Auftraggeber vorgelegt. Der Auftraggeber überlässt der Auftragnehmerin nur solche Objekte und Vorlagen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin von Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
Die Auftragnehmerin verwahrt die aufbereiteten Dateien für maximal 6 Monate und ist nach Ablauf dieser Zeit berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese zu vernichten. Der Auftraggeber trägt ab Übergabe der Aufnahmen die alleinige Verantwortung für Verlust und Untergang
IX. Beanstandungen und Reklamationen
Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 6 Werktagen nach Ablieferung der Fotografien bei der Auftragnehmerin schriftlich eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mängelfrei angenommen.
Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
Beim Kauf von digitalen Bilddateien werden diese bereits vor Ablauf der 14-tägigen Rückgabefrist zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber stimmt dem ausdrücklich zu. Eine Rückgabe ist daher nach erfolgtem Download der digitalen Dateien nicht mehr möglich.
Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt die Auftragnehmerin hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse.
X. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, diese vertraulich zu behandeln und nur offen zu legen, wenn dies zur Erfüllung der Vereinbarung über die Fotosession erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.
XI. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine notwendige Regelung nicht enthalten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird ersetzt und die Lücke gefüllt durch eine rechtlich verbindliche Bestimmung, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten oder was die Absicht der Parteien gemäss dem Ziel und Zweck dieser AGB gewesen wäre, hätten sie die Lücke erkannt.
XII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt, auch im Fall von Lieferungen ins Ausland, schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Sitz der Auftragnehmerin.
Stand 18.10.2024